Start des Beratungsangebots „Faire Integration“

Zum 1. Januar 2026 haben die Beratungsstellen ihre Arbeit aufgenommen. Ziel: durch arbeits- und sozialrechtliche Beratung Drittstaatsangehörige vor Ausbeutung und Einheimische vor Lohndumping zu schützen. Das Beratungsangebot ist unentgeltlich, mehrsprachig und richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige im Inland, als auch im Ausland, die aber in Deutschland arbeiten möchten. Hier weiterlesen:

www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Beratungsangebot-Faire-Integration/beratungsangebot-faire-integration.html